Umsicht beim Aussteigen kann Leben retten

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ADFC: Vor dem Türöffnen auf den Verkehr achten

 

Autofahrer müssen sich vor dem Türöffnen auch mit Hilfe des Außenspiegels vergewissern, dass sie herankommende Radfahrer nicht gefährden. Darauf verweist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Wer ein- oder aussteigt, muss sich laut § 14 Abs. 1 StVO „so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Das verlangt nach der Rechtsprechung, den Verkehr vor dem Türöffnen mit äußerster Sorgfalt zu beobachten. Dazu gehört nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs VI ZR 297/79 auch die Benutzung der Rückspiegel.

Anlass für den Appell des ADFC ist ein tödlicher Unfall in Dachau, bei dem eine 83 Jahre alte Radfahrerin durch eine unvorsichtig geöffnete Autotür zu Fall gebracht wurde und an ihren schweren Verletzungen verstarb. Der Autofahrer verteidigte sich im Dezember 2012 vor dem Amtsgericht damit, dass der linke Außenspiegel seiner Limousine mit dem Ausschalten der Zündung in Parkstellung klappe und nicht für den Blick nach hinten zur Verfügung gestanden habe.

Neuwagen sind zunehmend mit automatisch einklappenden Außenspiegeln ausgestattet. Das Signal für die Parkposition kommt vom Zünd- oder Türschloss. Der ADFC hält es allein für sachgerecht, die Spiegel erst beim Verschließen der Tür anzulegen. „Eine Technik, die Autofahrern in einer gefährlichen Situation den Blick in den Rückspiegel nimmt, ist fehlerhaft“, sagt Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC. Er rät betroffenen Autofahrern, vom Autohändler Nachbesserung durch Umprogrammieren des Einklappens zu verlangen.

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