Verkehrsgerichtstag schließt sich ADFC-Vorschlag an

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Radfahrer-Verband erhofft sich Rückgang der Unfallzahlen

Heute hat der Verkehrsgerichtstag in Goslar beschlossen, die Einführung eines neuen Alkohol-Gefahrengrenzwertes von 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration für Radfahrer zu empfehlen. Damit schließt er sich vollumfänglich einem Vorschlag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) an.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verkehrsgerichtstags“, sagte Burkhard Stork, Bundesgeschäftsführer des ADFC. „Von einem neuen Alkohol-Gefahrengrenzwert für Radfahrer erhoffen wir uns einen Rückgang alkoholbedingter Fahrradunfälle.“

Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags sind unverbindlich, werden aber vom Gesetzgeber beachtet und oft umgesetzt. Bislang gibt es nur einen Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern: Wer den Wert von 1,6 Promille erreicht, begeht eine Straftat. Die Empfehlung sieht vor, einen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille für Radfahrer einzuführen. Ab diesem Wert nimmt die Zahl der alkoholbedingten Fahrradunfälle deutlich zu. Zwar machen alkoholbedingte Unfälle nur etwa 5 Prozent aller Fahrradunfälle aus, doch sind die Unfallfolgen oft schwerer. Die Einführung eines Gefährdungsgrenzwerts für Kraftfahrzeugfahrer hatte einen deutlichen Rückgang dieser Unfälle bewirkt.

Die Empfehlungen des 53. Verkehrsgerichtstags finden Sie auf www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/

 

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