Fahrrad geklaut – was tun?

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Der ADFC rät: Diebstahl sofort anzeigen

Im letzten Jahr wurden bundesweit 328.748 Fahrraddiebstähle angezeigt. Was nach einem Verlust zu tun ist, sagt das Mitgliedermagazin Radwelt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in seiner neuen Ausgabe.

Wenn ein Fahrrad verschwindet, rät der ADFC, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei, der Versicherung muss man lediglich darlegen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).

Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. ADFC-Rechtexperte Roland Huhn: „Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.“

Eine Hausratversicherung muss zahlen, wenn das Rad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels (Entscheidung Versicherungsombudsmann vom 6. August 2003, Aktenzeichen 8445/2003‑S). Der Bundesgerichtshof hat ältere Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung für zulässig erklärt (IV ZR 87/07), die den Diebstahlschutz nachts zwischen 22 und 6 Uhr einschränken.

Wenn sich ein Fremder am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, darf man den Dieb notfalls mit Gewalt davon abhalten, das Schloss zu zerschneiden und das Fahrrad mitzunehmen. „Sicherer ist es aber, die Polizei anzurufen und nur dann aktiv zu werden, wenn diese nicht rechtzeitig eintrifft“, sagt Huhn. Man darf den Täter auch verfolgen, um das Rad zurückzuerlangen, so der ADFC.

Es ist aber nicht zulässig, Wochen nach dem Diebstahl das irgendwo abgestellte oder auf einem Flohmarkt angebotene Fahrrad einfach wieder an sich zu nehmen. Auch wenn jemand zwischenzeitlich das Fahrrad gutgläubig erworben hat, also ohne vom Diebstahl zu wissen, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers. „Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten“, rät der ADFC-Rechtsexperte.

Jedes fünfte gestohlene Fahrrad war übrigens nicht durch ein Schloss geschützt. „Allzu einfach sollte man es Dieben nicht machen, Fahrräder sollten mit einem soliden Schloss angeschlossen werden“, sagt Roland Huhn.

Das ADFC-Magazin Radwelt liefert zahlreiche Tipps, Trends und Infos rund ums Radfahren und berichtet auch regelmäßig über aktuelle Urteile aus dem Fahrradrecht. Weitere Urteile rund ums Rad finden sich auf der ADFC-Homepage in der Fahrradrechtdatenbank, in der ADFC-Mitglieder kostenlos recherchieren können. Die Radwelt erscheint alle zwei Monate und ist im ADFC-Mitgliedsbeitrag enthalten. Informationen zur Mitgliedschaft gibt es beim ADFC, Postfach 107747, 28077 Bremen, Infoline: 0421/34629-0, E-Mail: kontakt(..at..)adfc.de oder im Internet unter www.adfc.de.

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