Ein Rad-Gesetz für Bayern! Forderung 3

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Im Rahmen seiner Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern“ hat der ADFC Bayern sechs Kernforderungen aufgestellt. Bis zu den Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 präsentiert der Fahrrad-Club hier seine Forderungen im Einzelnen. Heute Forderung 3:

Gute Radabstellplätze – insbesondere auch an allen bayerischen Bahnhöfen

Foto: Tobias Hase

Ein Hindernis für den Umstieg aufs Rad ist, dass es häufig ein Problem ist, sein Radl sicher abzustellen, ohne dass es anderen im Weg steht. Während fast immer an Stellplätze für Autos gedacht wird, müssen Räder meist irgendwo an einen Baum, Zaun oder eine Wand gelehnt oder mühsam in den Keller getragen werden. Gute, komfortable und sichere Radabstellanlagen sind überall, besonders an Bahnhöfen, Mangelware. Deshalb fordern wir, dass der Freistaat Bayern an all seinen Immobilien mit gutem Beispiel vorangeht und in ausreichendem Maße komfortable Radabstellanlagen schafft.

Gleiches gilt für öffentlich geförderte Immobilien und für alle Schulen und Hochschulen. Hier sollen Fördermittel bereitgestellt werden, damit alle Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ihre Fahrräder sicher unterstellen können.

Das Rad-Gesetz für Bayern soll insbesondere auch dafür sorgen, dass an allen Bahnhöfen und Haltestellen in Bayern ausreichende und überdachte Radabstellanlagen errichtet werden. Fördermittel müssen so bereitgestellt werden, dass in jeder größeren Stadt eine Fahrrad-Station am Bahnhof, also ein Fahrradparkhaus mit Fahrradwerkstatt und anderen Serviceangeboten, errichtet wird. In Städten ab 100.000 sollen es mindestens zwei sein.

Das Rad-Gesetz für Bayern soll verbindlich regeln, dass mindestens zwei bequem erreichbare Fahrrad-Stellplätze pro neu gebauter Wohnung zu errichten sind. Für bestehende Wohnungen soll nach einer Übergangszeit eine Nachrüstung mit Fahrrad-Stellplätzen verpflichtend sein und mit einem Bauförderprogramm unterstützt werden. Wo Nachrüstungen nicht oder mit keinem vertretbarem Aufwand möglich sind, müssen ausreichende und gesicherte Fahrradgaragen oder wettergeschützte Abstellanlagen im öffentlichen Raum geschaffen werden.

Hier gibt es alle Forderungen im Überblick.

Und was hat das mit König Ludwig zu tun?

Auch König Ludwig von Bayern war ein begeisterter Radfahrer. Als solcher plante er kurz vor seinem Tod, ein königlich-bayerisches Velo-Gesetz zu erlassen. Doch ehe das Velo-Gesetz in Kraft treten konnte, ertrank König Ludwig II. jedoch am 13. Juni 1886 unter bis heute ungeklärten Umständen im Starnberger See. Damit der Radverkehr im Verkehr nicht auch untergeht, sondern gleichberechtigt mitschwimmt, und als Zeichen der Solidarität mit dem ertrunkenen König Ludwig II. fordern wir alle Radfahrerinnen und Radfahrer auf, bis zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 Schwimmflügel beim Radfahren zu tragen.

Alle Forderungen werden auf www.radgesetz-bayern.de vorgestellt.

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