Aufruf des Landesvorsitzenden an die Europapolitiker

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die EU plant, die Richtlinie 2002/24/EG durch eine neue Verordnung zu ersetzen. Nach der bestehenden Richtlinie sind Pedelecs (Pedal Electric Cycle) von der Typgenehmigung ausgenommen und gelten als Fahrräder, wenn sie die Tretunterstützung ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h abregeln und über höchstens 250 Watt Leistung verfügen. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments hat nun eine Aufhebung der Leistungsbegrenzung vorgeschlagen. 

Der Binnenmarktausschuss IMCO folgt damit den Wünschen des Händlerverbands European Two-Wheelers Retailers’ Association (ETRA), der sich gegen die 250-Watt-Grenze stark macht. Positiv könne sich eine höhere Leistung bei elektrisch unterstützten Lastenrädern und in hügeligen Regionen auswirken. Die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h solle beibehalten werden. Die ETRA war offenbar mit dem Argument erfolgreich, dass die Geschwindigkeit und nicht die Leistung der entscheidende Faktor für die Sicherheit sei. Diese Argumentation hatte man schon zur der Aufhebung der Leistungsgrenze von 74 Kilowatt (100 PS) für Motorräder verwendet. Im oberen Leistungsbereich mag sie sogar zutreffen. 

Die europäischen Industrieverbände COLIBI/COLIPED und die europäische Radfahrerorganisation ECF haben sich für die bisherige Leistungsgrenze ausgesprochen. Denn der Charakter des Elektromotors als Trethilfe für Radfahrer ginge bei unbegrenzter Leistung verloren. Bei mehr als 250 Watt steht die Motorunterstützung in keinem angemessenen Verhältnis zur Dauerleistung des Normalradlers von ca. 100 Watt. Leistungsstärkere oder schnellere Elektroräder sind schon heute zulässig. Sie unterliegen bisher jedoch als Kleinkrafträder einem Prüfungsverfahren, das bei einer Einstufung als Pedelecs entfiele. 

Die Umgehung dieses Prüfungsverfahrens ist der wahre Grund für den Vorstoß der ETRA. Sie ist daran interessiert, dass Hersteller und Importeure Kleinkrafträder mit Elektroantrieb auf den Markt bringen können, ohne dass sie eine Typgenehmigung einholen müssen. Leistungsstärkere elektrische Zweiräder haben ihre Berechtigung. Sie können beispielsweise Roller und Mopeds mit Zweitaktmotoren ersetzen, müssen dann aber aus Sicherheitsgründen auch das Genehmigungsverfahren für solche Kleinkrafträder durchlaufen. 

Der ADFC unterstützt die Forderung des ECF, an der Leistungsbegrenzung für Pedelecs festzuhalten, die als Fahrräder gelten. Höhere Motorleistungen führen zu höheren Beschleunigungen beim Anfahren. Dies erschwert insbesondere älteren Fahrern die Kontrolle über das Zweirad. Übermotorisierte Elektrofahrräder stören und gefährden Radfahrer durch ihr nicht zum Radverkehr passendes Fahrverhalten. Breite und Kurvenradien üblicher Radwege, die Pedelecfahrer gern benutzen, sind darauf nicht ausgelegt. Außerdem steigt mit stärkeren Motoren der Anreiz zur Manipulation, um die zur Verfügung stehende Leistung auszunutzen. Durch einfache Änderungen der Software können solche Pedelecs weitaus höhere Spitzengeschwindigkeiten erzielen als die elektronisch abgeregelten 25 km/h, auf die Fahrwerk und Bremsen ausgelegt sind. Wie die weiter steigenden Verkaufszahlen zeigen, steht die bisher festgesetzte Grenze von 250 Watt der Beliebtheit von Fahrrädern mit elektrischem Hilfsantrieb in Europa nicht im Weg.

Die Motorleistung von 250 Watt reicht selbst in Bayern aus, um Radfahrer an steilen Straßen zu unterstützen. 

Die Einstufung von Elektrorädern mit unbegrenzter Leistung als Fahrräder steht im Widerspruch zu der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zur europäischen Straßenverkehrssicherheit 2011 – 2020, 2010/2235(INI), z. B. zu Nr. 92 und 98, welche die Verbesserung der Sicherheit von Motorradfahrern zum Ziel haben. Sie widerspricht auch den Sicherheitszielen der neuen Verordnung. Während darin beispielsweise Antiblockiersysteme nach dem Vorbild schwerer Motorräder bereits für Leichtkrafträder vorgeschrieben werden, sollen nach dem Vorschlag von IMCO sinnvolle Vorschriften zur technischen Sicherheit von Kleinkrafträdern durch die Einstufung als fahrradähnliche Zweiräder umgangen werden.

Ich bitte Sie daher im Namen des ADFC und des ECF, diesem Vorschlag eine Absage zu erteilen. Bitte halten Sie in der für März 2012 geplanten Abstimmung an der Leistungsbegrenzung von 250 Watt für Pedelecs fest. Sie hat sich seit 2002 als sinnvoll erwiesen und sollte im Interesse der Verkehrssicherheit nicht aufgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Falkenhein
Landesvorsitzender
ADFC Bayern

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